FRACHTGEBÜHREN  / VERSANDKOSTEN :

Mindestbestellwert = 30,00€

Bestellwert  ab € 30,- Vorauskasse € 6,90
Bestellwert  ab € 30,- Nachname € 12,50
Bei Sonderbeschaffungen werden die Frachtkosten per E-Mail mit dem Preis angegeben .
Auslandsfracht: Wir liefern per DHL - Weltweit, auch Steuerfrei .
Vorauszahlung ist hier Pflicht .
Die Frachtrate geben wir per E-Mail bekannt.
Sonderbeschaffungen oder Anfertigungen sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen!

 

GEFU-bike 
AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der GEFU-bike , Hamburger Strasse33, 24558 Henstedt-Ulzburg und dem Kunden /Besteller im folgenden: Kunde, wie auch deren Rechtsnachfolgern.

(2) Die/GEFU-bike erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen
Leistungen der GEFU-bike  . Der Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme der
Leistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

§ 2 Vertrag / Vertragsleistungen
(1) Die Produktpräsentation der GEFU-bike , insbesondere in Prospekten,
Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot der GEFU-bike dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der GEFU-bike bei dem Kunden oder mit Beginn der Vertragsausführung durch GEFU-bike  zustande.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
(2) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz an die GEFU-bike GmbH leisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gilt § 3 Abs. 3S.1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz beträgt.

(4) Unabhängig von § 3 Abs. 3 bleibt es der GEFU-bike unbenommen, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen. Das Recht der GEFU-bike  zur Geltendmachung von Schadensersatz und das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, von der GEFU-bike  erworbene, sicherheitsrelevante Teile wie z.B. Bremsen etc. ausschließlich in einer geprüften und zertifizierten Fachwerkstatt (de-)montieren zu lassen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, gilt § 6 Abs. 1  dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldo- und Nebenforderungen, die
GEFU-bike   aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen,
behält sich die/der GEFU-bike   das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

§ 6 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen

(1) Hat der Kunde seiner Verpflichtung aus § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwider ein sicherheitsrelevantes Teil nicht von einer geprüften und zertifizierten Fachwerkstatt (de-) montieren lassen, und entsteht dem Kunden durch dieses sicherheitsrelevante Teil oder im Zusammenhang mit diesem ein Schaden, ist die Haftung der GEFU-bike GmbH etwaiges Mitverschulden der GEFU-bike  bleibt hiervon unberührt.

(2) Die GEFU-bike haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(4) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der GEFU-bike auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(5) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der GEFU-bike  

§ 7 Datenschutz

 Siehe :  https://www.gefu-bike.de/de/datenschutz

§ 8 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN- Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag
Regelungslücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher

Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand der AGB: Mai 2018

GEFU-bike

 www.gashand.de