SUZUKI   DL1000   V -  Strom

Wir liefern viele Zubehörteile, eine ganze Menge Tips, Tuningteile und 
 Zubehör zu Top Preisen mit viel Know-How 

R  E  I  F  E  N

Um die Aktuellen Freigaben zu bekommen einfach bei www.SUZUKI.de schauen. (wenn noch erforderlich)
Es ändert sich schon manchmal etwas.
Die aktuellen Links zu fast allen Reifenherstellern stehen bei www.GASHAND.de/ Links  unter REIFEN.

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Wer tolle Neuigkeiten zu berichten hat, immer her damit! Die Entwicklung geht ständig weiter, aktuell bitte Anfragen welcher der TOP Reifen im Preis Leistungsverhältnis ist. Je nach Anspruch zu definieren.

Serienfelgen - Grösse vorn      2,50 x 19, hinten   4,00 x 17

Hersteller V-orn/H-inten Größe-Bezeichnung-im Schein eingetragen
Bridgestone V 110/80R19 59H TL Trail Wing 101 F
  H 150/70R17 69H TL Trail Wing 152 F
Neu, seit 08.2004 ist auch der BT20 Freigegeben und wird auch geliefert. Freigaben unter www.bridgestone-mc.de .Es sind ZR Reifen also für höhere Geschw. V 110/80ZR19 59W TL BT020F
H 150/70ZR17 69W  TL  BT20RU (NT)
Metzeler V 110/80R19 59H TL Tourance Front
  H 150/70R17 69H TL Tourance
Michelin V 110/80R19 59H TL T66X
  H 150/70R19
Oder den Anakee?? bester Reifen  (Enduro) im Test.
 
Alternativreifen, evtl. mit Freigabe des Herstellers
Avon V 110/80R19 59H TL AM 43 Distanzia
  H 150/70R17 69H TL AM 44 Distanzia
Michelin V 110/80R19 59V TL Anakee
  H 150/70R17 69V TL Anakee
Pirelli V 110/80R19 59H TL MT 90 Front S/T
  H 150/70R17 69H TL MT 90 S/T

 

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INFO

Wichtige Hinweise zu Reifenumrüstungen an SUZUKI Krafträdern

Die Reifenumrüstbescheinigungen sind grundsätzlich nur gültig für Motorräder, die von der SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND vertrieben wurden und dem Serienzustand gemäß Allgemeiner bzw. EU-Betriebserlaubnis entsprechen. Dies gilt besonders hinsichtlich Serienfelgen, ggf. serienmäßiger Verkleidung und - soweit nicht anders vermerkt - Motorleistung.


Für "ältere" Modelle, die im aktuellen Verkaufsprogramm nicht mehr aufgeführt sind, erstellt die SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND keine neuen Reifenfreigaben. Dies ist in aller Regel auch bei anderen Motorradherstellern und -Importeuren so üblich. Für die meisten älteren SUZUKI Modelle haben die Hersteller bzw. Importeure von Reifen in eigener Regie Reifen getestet und entsprechende kostenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen erstellt. Wenden Sie sich also bitte bezüglich der Freigabe aktueller Reifen für ältere SUZUKI Motorräder an die entsprechenden Reifenfirmen. Üblicherweise sind diese Informationen auch auf den Homepages der Reifenfirmen zu finden. Bezüglich der Gültigkeit von Bescheinigungen für SUZUKI Modelle vor 1997, die in der ungedrosselten Ausführung über mehr als 72 bzw. 74 kW Motorleistung verfügen, ziehen Sie bitte die Bescheinigung "Offenleistung" (siehe Typenübersicht) heran.


Kopien aller Bescheinigungen sind auch gültig ohne Originalstempel und Originalunterschrift eines Händlers oder einer anderen Stelle. Das entsprechende Feld auf den bisherigen Bescheinigungen wurde ersetzt durch den Hinweis auf das Original der Bescheinigungen hier auf http://www.suzuki.de. Andere als in der jeweils neuesten Fassung aufgeführte Reifenkombinationen sind nicht zulässig. Wir empfehlen, von Zeit zu Zeit die Aktualität Ihrer Reifenbescheinigung zu überprüfen.

Die Alternativbereifungen sind von der Fa. SUZUKI empfohlene Reifenkombinationen. Sofern keine Marken- und Profilbindung festgeschrieben ist, kann das Fabrikat frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und in der Freigabebescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. In anderen Fällen wird dies empfohlen. Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. (§36 (2a) StVZO in Verbindung mit Erläuterung 45).

Bitte beachten Sie, dass die Freigaben für Reifen mit auch nur geringen Abweichungen von der angegebenen Profil- und Geschwindigkeits- Bezeichnung nicht gültig sind. Unproblematisch sind höhere Geschwindigkeits- und / oder Tragfähigkeitswerte nur dann, wenn keine Marken- und Profilbindung besteht. Unproblematisch sind grundsätzlich auch zusätzliche oder fehlende M/C Kennzeichnungen, solange es sich eindeutig erkennbar um Zweiradreifen mit runder Kontur handelt.

Mit dem Inkrafttreten der ECE-Regelung Nr. 75 im Jahr 1998 hat sich die Kennzeichnung der V-, VB-und ZR-Reifen geändert. (Zusätzliche Angabe von Tragfähigkeitszahl und Geschwindigkeitskennung, z.B. (73W)). Solange diese Kennzeichnung nicht in den Bescheinigungen erscheint, ist sie nicht relevant. Sofern Sie jedoch genannt wird, ist sie Unterscheidungsmerkmal zu einem optisch ähnlichen, aber konstruktiv u. U. sehr unterschiedlichen Reifentyp und muss daher exakt wie in der Bescheinigung genannt auf dem Reifen vorhanden sein. (Siehe unten, Beispiele) In Zweifelsfällen bezüglich der
Reifenbezeichnungen ziehen Sie bitte die Handbücher der Reifenhersteller heran bzw. wenden Sie sich direkt an die Reifenfirmen.

Beispiele:

 

 

Bezeichnung in der Freigabe

Bezeichnung auf dem Reifen

Freigabe ist

 

 

 

180/55ZR17 BT 50 R

180/55ZR17 (73W) BT 50 R

gültig

180/55ZR17 BT 50 R (Radial)

180/55ZR17 (73W) BT 50 R (Radial) E

nicht gültig

190/50ZR17 BT 56 R (Radial) J

190/50ZR17 (73W) BT 56 R (Radial)

nicht gültig

180/55ZR17 (73W) Rennsport

180/55ZR17 73W Rennsport

nicht gültig

150/70VB17 V250 ME

55 150/70VB17 (69V) V250 ME 5 5

gültig

140/80V17 K655

140/80-17 69V K655

gültig

140/80V17 K655A

140/80V17 69V K655

nicht gültig

150/70VB17 V250 ME

55 150/70VB17 V270 ME 55

nicht gültig

Für Bereifungen, die von der SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND nicht getestet und freigegeben
wurden, kann keine Gewähr übernommen werden.


Reifen ab Produktionsdatum 01.10.1998 (40. KW 98; Kennzeichnung > DOT 408) sind nur in bau-artgenehmigter Ausführung mit entsprechenden Prüfzeichen (z.B. E4 75R 0000782) zulässig. Diese Prüfzeichen sind jedoch nicht in den Freigaben aufgeführt, da sie nicht spezifisch einem Reifentyp zugeordnet werden können.

Vor Verwendung von Schlauchlos-Reifen mit Schlauch auf Schlauchlos-Felgen ist eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers anzufordern. Dabei sind grundsätzlich Reifen und Schlauch desselben Herstellers zu verwenden. Die schlauchlose Verwendung von Schlauchtyp-Reifen ist nicht zulässig.

Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.

Beachten Sie bitte auch die im Fahrerhandbuch angegebene Mindestprofiltiefe. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt für Krafträder 1,6 mm, für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) 1,0 mm in den Hauptprofilrillen auf ca. ¾ der Breite der Lauffläche. (§36 (2) StVZO und Erl. 24 zu §36 StVZO). Der Betrieb von Fahrzeugen mit darüber hinaus abgefahrenen Reifen wird gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 50,- EURO und drei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet. Dabei ist unerheblich, ob ein oder mehrere Reifen unzulässig abgefahren ist/sind.

Der jeweilige - ggf. den Betriebsbedingungen anzupassende - Reifenluftdruck ist ebenfalls dem Fahrerhandbuch zu entnehmen.


 

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