SUZUKI SV
1000 N / S Wir liefern viele Teile, eine ganze Menge Tips und Zubehör zu Top Preisen mit viel Know How diese Seite wird seit dem 10.02.03 Aufgebaut und ist erst fertig wenn das hier nicht mehr zu lesen ist. OK? Bei speziellen Wünschen bitte Anfragen. R E I F E N Um die Aktuellen Freigaben zu
bekommen einfach bei www.SUZUKI.de schauen. Es
ändert sich schon manchmal etwas.
Die aktuellen Links zu fast allen Reifenherstellern stehen bei
www.GASHAND.de
unter REIFEN. Serienfelgen - Grösse Vorn / Hinten
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Hersteller |
V-orn/H-inten |
Unterschiede gibt es immer.sonst wäre es ja Langweilig |
Bridgestone BT 011Radial F oder BT20 F radial |
V 120/70ZR17 | Ein Neutraler Reifen der überall gut funktioniert. Leichtes Aufstellmoment beim bremsen in Schräglage, gute Nasshaftung. Hält gut. Beste Allroundeigenschaften. |
BT 020 U Radial | H 180/55ZR17 | |
Metzeler Sportec M1 Steel Radial front |
V |
Sportlich, mit guten Hafteigenschaften, daraus resultierend hoher
Verschleiß. Neutrales Handling, |
Sportec M1 Steel Radial | H | |
Michelin
Pilot Sport E |
V | Sportlicher Reifen mit guter Stabilität und neutralem Fahrverhalten. Mit weniger Profil schlechtere Funktion |
Pilot Sport L | H | |
Alternativreifen, evtl. mit Freigabe des Herstellers | ||
Avon | V | |
H | ||
Michelin | V | |
H | ||
Pirelli | V | |
H | ||
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INFO
Für "ältere" Modelle, die im aktuellen Verkaufsprogramm nicht mehr aufgeführt
sind, erstellt die SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND keine neuen Reifenfreigaben.
Dies ist in aller Regel auch bei anderen Motorradherstellern und -Importeuren so
üblich. Für die meisten älteren SUZUKI Modelle haben die Hersteller bzw.
Importeure von Reifen in eigener Regie Reifen getestet und entsprechende
kostenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen erstellt. Wenden Sie sich also bitte
bezüglich der Freigabe aktueller Reifen für ältere SUZUKI Motorräder an die
entsprechenden Reifenfirmen. Üblicherweise sind diese Informationen auch auf den
Homepages der Reifenfirmen zu finden. Bezüglich der Gültigkeit von
Bescheinigungen für SUZUKI Modelle vor 1997, die in der ungedrosselten
Ausführung über mehr als 72 bzw. 74 kW Motorleistung verfügen, ziehen Sie bitte
die Bescheinigung "Offenleistung" (siehe Typenübersicht) heran.
Kopien aller Bescheinigungen sind auch gültig ohne Originalstempel und
Originalunterschrift eines Händlers oder einer anderen Stelle. Das entsprechende
Feld auf den bisherigen Bescheinigungen wurde ersetzt durch den Hinweis auf das
Original der Bescheinigungen hier auf http://www.suzuki.de. Andere als in der
jeweils neuesten Fassung aufgeführte Reifenkombinationen sind nicht zulässig.
Wir empfehlen, von Zeit zu Zeit die Aktualität Ihrer Reifenbescheinigung zu
überprüfen.
Die Alternativbereifungen sind von der Fa. SUZUKI empfohlene Reifenkombinationen. Sofern keine Marken- und Profilbindung festgeschrieben ist, kann das Fabrikat frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und in der Freigabebescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. In anderen Fällen wird dies empfohlen. Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. (§36 (2a) StVZO in Verbindung mit Erläuterung 45).
Bitte beachten Sie, dass die Freigaben für Reifen mit auch nur geringen Abweichungen von der angegebenen Profil- und Geschwindigkeits- Bezeichnung nicht gültig sind. Unproblematisch sind höhere Geschwindigkeits- und / oder Tragfähigkeitswerte nur dann, wenn keine Marken- und Profilbindung besteht. Unproblematisch sind grundsätzlich auch zusätzliche oder fehlende M/C Kennzeichnungen, solange es sich eindeutig erkennbar um Zweiradreifen mit runder Kontur handelt.
Mit dem Inkrafttreten der ECE-Regelung Nr. 75 im Jahr 1998 hat sich die
Kennzeichnung der V-, VB-und ZR-Reifen geändert. (Zusätzliche Angabe von
Tragfähigkeitszahl und Geschwindigkeitskennung, z.B. (73W)). Solange diese
Kennzeichnung nicht in den Bescheinigungen erscheint, ist sie nicht relevant.
Sofern Sie jedoch genannt wird, ist sie Unterscheidungsmerkmal zu einem optisch
ähnlichen, aber konstruktiv u. U. sehr unterschiedlichen Reifentyp und muss
daher exakt wie in der Bescheinigung genannt auf dem Reifen vorhanden sein.
(Siehe unten, Beispiele) In Zweifelsfällen bezüglich der
Reifenbezeichnungen ziehen Sie bitte die Handbücher der Reifenhersteller heran
bzw. wenden Sie sich direkt an die Reifenfirmen.
Beispiele: |
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Bezeichnung in der Freigabe |
Bezeichnung auf dem Reifen |
Freigabe ist |
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180/55ZR17 BT 50 R |
180/55ZR17 (73W) BT 50 R |
gültig |
180/55ZR17 BT 50 R (Radial) |
180/55ZR17 (73W) BT 50 R (Radial) E |
nicht gültig |
190/50ZR17 BT 56 R (Radial) J |
190/50ZR17 (73W) BT 56 R (Radial) |
nicht gültig |
180/55ZR17 (73W) Rennsport |
180/55ZR17 73W Rennsport |
nicht gültig |
150/70VB17 V250 ME |
55 150/70VB17 (69V) V250 ME 5 5 |
gültig |
140/80V17 K655 |
140/80-17 69V K655 |
gültig |
140/80V17 K655A |
140/80V17 69V K655 |
nicht gültig |
150/70VB17 V250 ME |
55 150/70VB17 V270 ME 55 |
nicht gültig |
Für Bereifungen, die von der SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND nicht
getestet und freigegeben
wurden, kann keine Gewähr übernommen werden.
Reifen ab Produktionsdatum 01.10.1998 (40. KW 98; Kennzeichnung > DOT 408) sind
nur in bau-artgenehmigter Ausführung mit entsprechenden Prüfzeichen (z.B. E4 75R
0000782) zulässig. Diese Prüfzeichen sind jedoch nicht in den Freigaben
aufgeführt, da sie nicht spezifisch einem Reifentyp zugeordnet werden
können.
Vor Verwendung von Schlauchlos-Reifen mit Schlauch auf Schlauchlos-Felgen ist eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers anzufordern. Dabei sind grundsätzlich Reifen und Schlauch desselben Herstellers zu verwenden. Die schlauchlose Verwendung von Schlauchtyp-Reifen ist nicht zulässig.
Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.
Beachten Sie bitte auch die im Fahrerhandbuch angegebene Mindestprofiltiefe. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt für Krafträder 1,6 mm, für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) 1,0 mm in den Hauptprofilrillen auf ca. ¾ der Breite der Lauffläche. (§36 (2) StVZO und Erl. 24 zu §36 StVZO). Der Betrieb von Fahrzeugen mit darüber hinaus abgefahrenen Reifen wird gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 50,- EURO und drei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet. Dabei ist unerheblich, ob ein oder mehrere Reifen unzulässig abgefahren ist/sind.
Der jeweilige - ggf. den Betriebsbedingungen anzupassende - Reifenluftdruck ist ebenfalls dem Fahrerhandbuch zu entnehmen.